Ihr Partner für Gefahrgut, Gütertransport & Sozialvorschriften
Heutige Verkehrsunternehmen unterliegen neben der hart umkämpften Wettbewerbssituation auch hohem Zeit- und Kostendruck. Dazu kommt noch eine scheinbar undurchschaubare Flut an einzuhaltenden Verordnungen, Gesetzen und Vorschriften wie zum Beispiel Fahrpersonalgesetz (FPersG), Güterkraftverkehrsgesetz (GükG), Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG), Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Dadurch entstehen nicht selten Unsicherheiten angefangen vom Unternehmer selbst bis zum eingesetzten Fahrpersonal. Diese Unsicherheiten können nur durch gezielte Überwachung und Unterweisung bzw. Ausbildung aller Beteiligten behoben und zukünftig vermieden werden. Ich möchte Ihnen in diesem Bereich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und spezialisierten Ausbildung helfen, Handlungssicherheit durch Rechtsicherheit zu erlangen. Gerne auch spezifisch auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Dienstleistungen im Überblick:
Gefahrgut
Unterweisung nach 1.3 ADR einschließlich Prüfung und Nachweis gemäß Gefahrgutrecht
geforderte aufgabenspezifische Unterweisung für Fahrer / Verlader / Verpacker / Beförderer bzw. Unternehmer
Beratung / Unterstützung als externer Gefahrgutbeauftragter bei allen Fragen rund um den Transport gefährlicher Güter auf der Straße
Abfahrtskontrolle mit rechtsübergreifenden Check up
Vorbereitung für Gb- bzw. ADR-Schein Prüfung
Beratung bzgl. Freistellung und Ausnahmen (z.B. „Handwerkerregelung“ / LQ- Transporte / 1000 Punkte gem. 1.1.3.6 ADR)
Sozialvorschriften
Unterweisung nach Art. 33 EU VO 165/2014; Art. 10 EU VO 561/2006
Lenk- und Ruhezeiten
Bedienung digitaler Fahrtenschreiber
Tageskontrollblätter
Ausnahmen und Freistellung z.B. „Handwerkerregelung“
Kontrolle der Tageskontrollblätter auf formale und rechtliche Fehler
Weitere Beratungsangebote
StVO (Verhaltensvorschriften für Lkw-Fahrer, Sonntagsfahrverbot)
FeV (Führerscheinrecht national und international)